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Warum eine Vertretung im Verlassenschaftsverfahren sinnvoll ist

Autorenbild: maxmuthsammaxmuthsam

Ein Angehöriger ist verstorben und Sie haben ein Schreiben vom Notar erhalten? Grundsätzlich brauchen Sie keine rechtsanwaltliche Vertretung im Verlassenschaftsverfahren. Dennoch ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht mit der Überprüfung der erbrechtlichen Ausgangslage zu beauftragen. Der Notar wickelt die Verlassenschaft ab, eine umfassende Analyse von allfälligen erbrechtlichen Ansprüchen jedes einzelnen Erben nimmt er aber nicht vor! Vermeiden Sie langjährige Streitigkeiten mit Ihren Miterben. Gerne lade ich Sie zu einem Beratungsgespräch in meiner Kanzlei in Krems ein, wo wir die (erb)rechtliche Lage genau analysieren.

 
 
 

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Rechtsanwalt Mag. Maximilian Muthsam

Roseggerstraße 16/2

3500 Krems an der Donau

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