top of page
Suche
  • Autorenbildmaxmuthsam

Warum eine Vertretung im Verlassenschaftsverfahren sinnvoll ist

Ein Angehöriger ist verstorben und Sie haben ein Schreiben vom Notar erhalten? Grundsätzlich brauchen Sie keine rechtsanwaltliche Vertretung im Verlassenschaftsverfahren. Dennoch ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht mit der Überprüfung der erbrechtlichen Ausgangslage zu beauftragen. Der Notar wickelt die Verlassenschaft ab, eine umfassende Analyse von allfälligen erbrechtlichen Ansprüchen jedes einzelnen Erben nimmt er aber nicht vor! Vermeiden Sie langjährige Streitigkeiten mit Ihren Miterben. Gerne lade ich Sie zu einem Beratungsgespräch in meiner Kanzlei in Krems ein, wo wir die (erb)rechtliche Lage genau analysieren.

20 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Obacht beim privaten Waffen(ver)kauf

Die meisten Jäger haben mit Schusswaffen der Kategorie C zu tun (Büchsen, Flinten). Die strengen gesetzlichen Vorschriften betreffend Waffen der Kategorie B (Faustfeuerwaffen, Selbstladebüchsen) sind

Die Pflegeklausel in Übergabsverträgen

Im Rahmen eines Übergabsvertrages übertragen die Eltern ihrem Kind ein Haus. Die Eltern behalten sich dabei im Regelfall ein lebenslanges Nutzungsrecht vor. Zusätzlich wird oft vereinbart, dass sich d

bottom of page