Niederösterreich verfügt aus historischen Gründen in der Land- und Forstwirtschaft über viele, vergleichsweise kleine, Parzellen. Wegerechte wurden hier im Regelfall oft nicht explizit vereinbart. Ein Verfahren über die Ersitzung eines Wegerechts ist oft nicht einfach (Nutzung über 30 Jahre, die auch eindeutig bewiesen werden kann - widersprechende Zeugenaussagen gehen in der Regel zu Lasten des Klägers!).
Alternativ dazu bietet unter Umständen das Güter- und Seilwegelandesgesetz eine Rechtsgrundlage, um die Bewirtschaftung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstückes effektiv zu gewährleisten.
Insbesondere empfehle ich eine Beratung VOR dem Kauf eines derartigen Grundstückes in meiner Rechtsanwaltskanzlei in Krems an der Donau.
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