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Vorsorgevollmacht -warum?

  • Autorenbild: maxmuthsam
    maxmuthsam
  • 27. Nov. 2023
  • 1 Min. Lesezeit

Mit einer Vorsorgevollmacht stellen Sie sicher, dass sich eine von Ihnen ausgewählte Person um Ihre rechtlichen Angelegenheiten kümmert, falls Sie wegen Verlusts der Geschäftsfähigkeit dazu nicht mehr in der Lage sein sollten.


Die Vorsorgevollmacht kann vor einem Rechtsanwalt errichtet werden. Der Bevollmächtigte muss mit seiner Beauftragung einverstanden sein. Das Ausmaß der Vorsorgevollmacht kann individuell gestaltet werden - je nach Ihren konkreten Bedürfnissen. Nach Unterfertigung erfolgt die Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis.


Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht errichtet haben, muss das Pflegschaftsgericht jedenfalls einen Erwachsenenvertreter (früher: "Sachwalter") bestellen. Wer das sein wird, z.B. ein Notar oder ein spezieller Verein, wissen Sie vorher nicht. Wenn Sie aber wollen, dass eine bestimmte Person Ihre Angelegenheiten wahrnimmt, empfehle ich Ihnen die Errichtung einer Vorsorgevollmacht.

 
 
 

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Rechtsanwalt Mag. Maximilian Muthsam

Roseggerstraße 16/2

3500 Krems an der Donau

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