Im Zuge eines Bauvorhabens werden oft umfangreiche Aufschüttungen oder Abgrabungen vorgenommen. Dadurch kann sich das Abflussverhalten von Oberflächenwasser ändern. Gelangt Wasser auf diese Weise auf den daneben gelegenen Grund, obwohl das vorher nicht der Fall war, liegt eine sogenannte "unmittelbare Zuleitung" vor. Diese ist nicht nur an sich unzulässig, sondern kann langfristig auch zu Schäden an der Bausubstanz auf dem betroffenen Grund oder anderen Problemen führen. Entgegen landläufiger Auffassung ist eine Änderung der Abflussverhältnisse auch nicht schon durch eine Baubewilligung gedeckt! Ich verfüge über die notwendige Expertise, um Sie in komplexen Verfahren wie diesen zu vertreten und berate Sie gerne in meiner Kanzlei in Krems an der Donau.
top of page
Rechtsanwalt
Mag. Maximilian Muthsam
Krems an der Donau
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenNiederösterreich verfügt aus historischen Gründen in der Land- und Forstwirtschaft über viele, vergleichsweise kleine, Parzellen....
40
Meine Mandantin brachte gegen eine Betriebsanlage nach dem Abfallwirtschaftsgesetz zu Recht vor, dass die Bestimmungen über den Bauwich...
210
Ein Schüler hat sich auf der Schulsportwoche schwer verletzt, weil der Beherbergungsbetrieb (mutmaßlich) bestimmte (in diesem Fall...
380
bottom of page
Comments