Als Rechtsanwalt für Erbrecht merke ich oft, dass vielen nicht bewusst ist, dass eine Schenkung, v.a. größerer Vermögenswerte, bedeutende erbrechtliche Folgen haben kann. Einer Schenkung sind auch bestimmte andere Vereinbarungen gleichzuhalten, z.B. ein Schulderlass. Hat der Geschenkgeber beispielsweise zwei Kinder, von denen eines beschenkt wird, kann das andere Kind im Verlassenschaftsverfahren verlangen, dass der Wert des Geschenkes dem Nachlass hinzugerechnet wird. Dies kann zu erheblichen Auszahlungsansprüchen zu Lasten des beschenkten Kindes führen! Erfasst sind auch Schenkungen, die jahrzehntelang zurückliegen. Sollten Sie mit einem solchen Anspruch konfrontiert werden, oder meinen, dass Ihnen eine Ausgleichszahlung zusteht, bespreche ich das gerne mit Ihnen in meiner Kanzlei in Krems.
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Rechtsanwalt
Mag. Maximilian Muthsam
Krems an der Donau
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