Oftmals entschließen sich Eltern, eine Hausliegenschaft oder eine Eigentumswohnung bereits zu Lebzeiten an ein Kind zu übertragen. Als Rechtsanwalt erlebe ich es oft, dass die meisten nicht wissen, dass dies massive erbrechtliche Konsequenzen für das beschenkte Kind haben kann. Sind Geschwister vorhanden, dann sollten diese unbedingt mit einbezogen werden. Mit zusätzlichen Vereinbarungen kann sichergestellt werden, dass nicht Jahre später ein Erbrechtsstreit zwischen den Geschwistern entsteht und den Familienfrieden zerstört. Aufgrund meiner umfassenden Erfahrung als Rechtsanwalt für Vertragsrecht wie auch Erbrecht kann ich Sie optimal beraten. Ich helfe Ihnen gerne dabei, einen wichtigen Beitrag zur Wahrung des Familienfriedens über Generationen hinweg zu leisten!
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Rechtsanwalt
Mag. Maximilian Muthsam
Krems an der Donau
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