Im Rahmen eines Übergabsvertrages übertragen die Eltern ihrem Kind ein Haus. Die Eltern behalten sich dabei im Regelfall ein lebenslanges Nutzungsrecht vor. Zusätzlich wird oft vereinbart, dass sich das Kind im Gegenzug für die Übertragung des Hauses auch um die Pflege der Eltern kümmern muss, falls diese in Folge von Alter oder Krankheit gebrechlich werden sollten. In vielen Übergabsverträgen finden sich dazu offensichtliche „Standardklauseln“. In meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt für insbesondere Vertragsrecht erlebe ich oft, dass diese Standardklauseln im Streitfall weitgehend unbrauchbar sind. Gerne errichte ich für Sie einen Übergabsvertrag und berate Sie in meiner Kanzlei in Krems an der Donau darüber, wie wir insbesondere diese wichtige Klausel formulieren sollten. Sollte es hingegen eine Streitigkeit aus einem bereits bestehenden Übergabsvertrag geben, analysiere ich diesen gerne für Sie und kläre Sie über Inhalt und Tragweite der bestehenden Bestimmung auf.
top of page
Rechtsanwalt
Mag. Maximilian Muthsam
Krems an der Donau
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenNiederösterreich verfügt aus historischen Gründen in der Land- und Forstwirtschaft über viele, vergleichsweise kleine, Parzellen....
40
Meine Mandantin brachte gegen eine Betriebsanlage nach dem Abfallwirtschaftsgesetz zu Recht vor, dass die Bestimmungen über den Bauwich...
210
Ein Schüler hat sich auf der Schulsportwoche schwer verletzt, weil der Beherbergungsbetrieb (mutmaßlich) bestimmte (in diesem Fall...
380
bottom of page
Comments